Indikationen
In unseren Kliniken und Tageskliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie bieten wir die stationäre oder teilstationäre Behandlung für Kinder und Jugendliche an. In unserer Klinik Hürth nehmen wir Kinder zwischen 5 und 18 Jahren sowie für junge Erwachsene bis zum vollendeten 21. Lebensjahr auf. Darüber hinaus ist eine Kind-Eltern-Behandlung für Mütter (oder Väter) mit ihren Babys, Kleinkindern oder Kindern (bis 12 Jahre) möglich. Unsere Klinik Mönchengladbach behandelt Jugendliche und junge Erwachsene von 14 bis 25 Jahre.
Die Zusammenarbeit mit dem einweisenden Arzt oder Psychotherapeuten ist uns vor, während und nach der Behandlung besonders wichtig.
Die stationäre Behandlung für Kinder kann mit und ohne Aufnahme eines Elternteils erfolgen.
Zu den Problembereichen zählen:
- familiäre Konflikte und Krisen
- Verhaltensauffälligkeiten
- Hyperaktivität
- Probleme in der Kind-Eltern-Beziehung
- Erziehungsschwierigkeiten
- Schulprobleme
- Angststörungen
- depressive Verstimmungen
- Probleme mit Gleichaltrigen
- Anpassungsschwierigkeiten an eine veränderte Familiensituation
- Entwicklungsverzögerungen
- Übergewicht
- psychosomatische Beschwerden.
Die stationäre Behandlung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen kann erfolgen bei
- Selbstwertproblemen
- depressiver Verstimmung
- sozialen Ängsten
- Essstörungen wie Magersucht, Bulimie und Übergewicht
- Phobien
- Angststörungen
- Panikattacken
- Problemen in der Schule oder am Ausbildungsplatz
- Ablösekonflikten mit den Eltern
- Verhaltensproblemen oder Lernstörungen
- psychosomatischen Beschwerden
- anderen psychischen Problemen
Die Kind-Eltern-Behandlung (nur in unserer Klinik Köln Hürth) ist besonders im Rahmen der Behandlung von Kindern und bei Überlastung und Erschöpfung der Mütter sowie angespannten Kind-Eltern-Beziehungen geeignet. Sie empfiehlt sich auch bereits ab dem Baby- und Kleinkindalter zum Beispiel bei:
- Schreibabys
- Fütterstörungen
- depressiver Verstimmung der Mutter
- Anpassungsschwierigkeiten an eine veränderte Familiensituation
- familiären Konflikten und Krisen
Behandlungsbedingungen und Kostenregulierung
Jeder Patient, der in einer privaten Krankenkasse versichert oder beihilfeberechtigt ist und dessen stationäre Behandlung medizinisch notwendig ist, kann in der Klinik aufgenommen werden. Die anfallenden Kosten werden von diesen Kostenträgern entsprechend den Versicherungsbedingungen übernommen. Selbstverständlich kann auch jeder Patient aufgenommen werden, der die Kosten der Behandlung selbst trägt.


